Als Teil des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" sei am 20. 3. 2024 im Nationalrat zur Erleichterung des Eigentumserwerbs eine Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beschlossen worden. Die Befreiung sei auf zwei Jahre befristet und könne nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich ein dringendes Wohnbedürfnis vorliege.