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BMF-Information zur Verlängerung der Frist für die Anmeldung zur Quotenregelung

Info_aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/352ÖStZ 2024, 391 Heft 14 v. 30.7.2024

Die technische Möglichkeit der Anmeldung von Steuernummern zur Quotenregelung für das Veranlagungsjahr 2023 steht seit 7. Mai 2024 (nachmittags) zur Verfügung. Im Hinblick auf die technischen und organisatorischen Anlaufschwierigkeiten sowie nachträglich aufgekommener Auslegungsfragen hat sich ergeben, dass bis zum 1. Juli 2024 (Anm: der 30. Juni 2024 fällt auf einen Sonntag) nicht sämtliche Steuernummern, die dafür qualifiziert wären, zur Quotenregelung angemeldet werden können.

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