Für Flexible Kapitalgesellschaften sei erstmalig die Schaffung von Unternehmenswertanteilen ermöglicht worden, die eine gesetzliche Form einer neuen Anteilsklasse darstellen würden. Die Ausgabe von Unternehmenswertanteilen sei allerdings nur erlaubt, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werde. Der Beitrag befasst sich mit den notwendigen Regelungen, die ein Gesellschaftsvertrag enthalten muss, um Unternehmenswertanteile ausgeben zu können, und gibt einen ersten Überblick über die bisherige Vertragsgestaltungspraxis.