In der Entscheidung des BFG vom 7. 6. 2022, RV/7100254/2022,1 habe sich das Gericht mit der Berechnung der ImmoESt bei vermietetem Altvermögen auseinanderzusetzen gehabt.
In der Entscheidung des BFG vom 7. 6. 2022, RV/7100254/2022,1 habe sich das Gericht mit der Berechnung der ImmoESt bei vermietetem Altvermögen auseinanderzusetzen gehabt.