vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Pauschale) Einkünfteermittlung bei umgewidmeten und vor dem 1. 4. 2012 bebauten Grundstücken des Privatvermögens (Kanduth-Kristen/Malle, taxlex 2024/21, S. 84)

Artikelrundschau März 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/325ÖStZ 2024, 378 Heft 13 v. 15.7.2024

Bei Umwidmung und Bebauung von Grund und Boden des Altvermögens vor dem 1. 4. 2012 sei im Rahmen der späteren Veräußerung zu beachten, dass - sofern keine Steuerbefreiung greife - die pauschale Einkünfteermittlung für Grund und Boden einerseits und für das Gebäude andererseits mit unterschiedlichen Prozentsätzen (§ 30 Abs 4 Z 1 und Z 2 EStG) vorzunehmen sei. Für den umgewidmeten Grund und Boden betrage der Prozentsatz für die Ermittlung der pauschalen Anschaffungskosten 40 %, für das Gebäude komme - sofern die Herstellerbefreiung nicht anwendbar sei - uE der Prozentsatz von 86 % zum Tragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!