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"Wohnraum"-Befreiung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG für Hotelpachtverträge? (Pfau, ÖStZ 2024/91, S. 128)

Artikelrundschau März 2024 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/317ÖStZ 2024, 352 Heft 12 v. 26.6.2024

Mit Erkenntnis vom 29. 11. 2023 habe das BFG entschieden, dass die Befreiungsbestimmung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG (Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen) auch auf Bestandverträge zwischen Bestandgeber und Betreibergesellschaften von Beherbergungsunternehmen als Bestandnehmerinnen anwendbar sei. Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts sei seitens der Abgabenbehörde zwischenzeitlich in Revision gezogen worden.

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