Mit dem Erlass des BMF vom 15. 12. 2023, 2023-0.877.675, BMF-AV 152/2023, sei die jährliche Wartung der UStR 2000 erfolgt. Im Rahmen der laufenden Wartung seien insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023), BGBl I 2023/110, und das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023, BGBl I 2023/106, aufgenommen und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen worden. Im Beitrag werden ausgewählte Kapitel des Wartungserlasses, insb zum Leistungsaustausch, Organschaften und Steuerbefreiungen näher dargestellt und erläutert.