Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) setze der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht um. Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG), das seit 31. 12. 2023 in Kraft sei, beinhalte ua eine Verpflichtung zur Einreichung des Mindeststeuerberichts. Die Verletzung definierter Verpflichtungen werde als Finanzvergehen geahndet. Im Beitrag wird das in § 75 MinBestG normierte Finanzvergehen - das als Blankettstrafnorm ausgestaltet sei - vorgestellt.