Die Anforderungen an die Datenqualität und die Anpassungen, die bei der länderbezogenen Berichterstattung (CbCR) zu berücksichtigen seien, würden sich von den Anforderungen an die Daten unterscheiden, die für die Berechnung der CbCR-Übergangstests nach den Safe-Harbour-Vorschriften der Säule II verwendet würden. Insb die Anforderungen an die Datenqualität für die CbCR-Safe-Harbour-Übergangsberechnungen seien erheblich höher als die Anforderungen, die ausschließlich für CbCR-Zwecke gelten würden. Damit multinationale Konzerne die CbCR-Übergangsregelungen in Anspruch nehmen könnten, würden sie ihr bestehendes CbCR-Verfahren bewerten müssen und die Daten erforderlichenfalls anpassen, um den Anforderungen der CbCR-Übergangsregelungen zu genügen.