Das österr BFG habe sich mit Pensionen iZm Dienstleistungen für die Schweizer Regierung oder Schweizer Kantone zu befassen gehabt und sei zu dem Schluss gekommen, dass diese Pensionen unter Art 19 des österr-schweizerischen Steuerabkommens fallen würden. In neueren Urteilen habe das Gericht diese Rechtsprechung auf Witwen ehemaliger Angestellter des Bundes oder der Kantone ausgedehnt. Michael Lang setzt sich kritisch mit diesen Entscheidungen auseinander und kommt zu einem anderen Ergebnis.