Mit dem Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) seien die OECD-Musterregelungen zur Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) und die darauf basierende Pillar-II-Richtlinie der EU im österr Recht umgesetzt worden. Angesichts der internationalen Detailvorgaben habe für das BMF aus materiellrechtlicher Sicht wenig Spielraum bestanden. Weitgehende Handlungsfreiheit habe sich in Bezug auf das Verfahrensrecht und die administrative Umsetzung ergeben. Für die Praxis zentral sei, dass die Abgabepflicht für die auf Ö entfallende Ergänzungssteuerschuld bei einer einzigen österr Geschäftseinheit konzentriert werde. Da diese alleinige Abgabepflichtige nicht notwendigerweise die ausschließliche Verursacherin der Ergänzungssteuerschuld sei, stelle sich die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Form von den anderen österr Geschäftseinheiten eine Umlage an die Abgabepflichtige zu leisten sei.