Steigende Preise hätten mannigfache Auswirkungen auf die Besteuerung. Die progressive Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen führe zur sogenannten "kalten Progression". Im Kapitalgesellschaftsbereich existiere ein fixer Steuersatz, unabhängig vom steuerpflichtigen Einkommen. Zumal die Ertragsbesteuerung im gegenwärtigen österr Steuerrecht auf dem Nominalwertprinzip basiere, würden steigende Preise zu einer Scheingewinnbesteuerung führen. Aber auch nominelle Beträge, in deren Höhe steuerliche Begünstigungen im weiteren Sinn - wie Freibeträge oder Freigrenzen - bestünden, würden infolge steigender Preise an "Wert" verlieren und zu einer effektiv erhöhten Steuerbelastung führen.