Das Paktum zum Finanzausgleich ab 2024 sei am 21. 11. 2023 von den Vertretern des Bundes, der Länder und der Gemeinden unterzeichnet worden. Das Finanzausgleichsgesetz 2024 sei am 30. 12. 2023 kundgemacht worden und stehe bis Ende 2028 in Geltung. Im Beitrag werden die aus kommunaler Sicht wesentlichen Neuerungen für die Finanzausgleichsjahre 2024-2028 dargestellt.