Seit Inkrafttreten der Gutschein-RL ist für die korrekte mehrwertsteuerliche Handhabe von Waren- und Dienstleistungsgutscheinen zwischen Ein- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. Mit einer der bislang offenen Fragen - namentlich der korrekten Einstufung von Gutscheinen im Kontext grenzüberschreitender mehrstufiger Vertriebsmodelle - hat sich der EuGH in der jüngst ergangenen Entscheidung zur Rs Finanzamt O, seiner insgesamt zweiten Entscheidung zur Gutschein-RL, auseinandergesetzt. Aufbauend auf einem Überblick über die Sondervorschriften der Gutschein-RL fasst dieser Beitrag die wesentlichen Aussagen der Entscheidung zusammen und beleuchtet ihre Auswirkungen für die unternehmerische Praxis.*