vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Sachbezugswerteverordnung. Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge und Zinsersparnisse für Fixzinsdarlehen (Kufner/Ruhdorfer, SWK 6/2024, S. 322)

Artikelrundschau Februar 2024 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/287ÖStZ 2024, 323 Heft 11 v. 14.6.2024

Im Zuge der Ökologisierung des Steuerrechts sei die Sachbezugswerteverordnung ab dem Kalenderjahr 2023 um Regelungen für das Aufladen von emissionsfreien Kraftfahrzeugen erweitert worden. Es seien Bestimmungen betreffend die Kosten für das Aufladen emissionsfreier Fahrzeuge aufgenommen worden, darüber hinaus sei die Anschaffung von Ladeeinrichtungen von Arbeitgebern für Arbeitnehmer begünstigt worden. Mit der Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2023/404) seien nun die Voraussetzungen für den Kostenersatz bei Aufladungen an nicht öffentlichen Ladestationen geändert sowie eine Regelung für geleaste Ladestationen ergänzt worden. Weiters sei eine eigene Ermittlungs- und Ansatzmethode für Zinsersparnisse aus unverzinslichen oder mit einem fixen Satz verzinsten Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen vorgesehen worden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!