Die Ausführungen von Polt sollten präzisiert werden. Bei Leasingverträgen ohne Kaufoption erfolge die Zurechnung zum Leasinggeber; liege eine Kaufoption vor, werde bei "günstigen" Optionen dem Leasingnehmer zugerechnet.
Die Ausführungen von Polt sollten präzisiert werden. Bei Leasingverträgen ohne Kaufoption erfolge die Zurechnung zum Leasinggeber; liege eine Kaufoption vor, werde bei "günstigen" Optionen dem Leasingnehmer zugerechnet.