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Zuwendungen an ausländische Begünstigte. "Offenkundige Europarechtswidrigkeit" iZm der Entlastung von der Zwischensteuer (Fraberger/Franke, SWK 6/2024, S. 342)

Artikelrundschau Februar 2024 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/281ÖStZ 2024, 322 Heft 11 v. 14.6.2024

Nach § 13 Abs 3 KStG idF seit AbgÄG 2015 (Schlussteil) werde die Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer durch Zuwendungen an ausländische Begünstigte - im Unterschied zu Zuwendungen an inländische Begünstigte - nicht verringert, soweit die Zuwendungen aufgrund einer Entlastung durch ein DBA nicht endgültig mit KESt belastet seien. Das BFG habe diese Regelung in einer aktuellen Entscheidung als "offenkundig europarechtswidrig" qualifiziert. Demnach seien auch Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte vollständig von der Zwischensteuerbemessungsgrundlage in Abzug zu bringen.

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