Spätestens seit der Erweiterung des steuerlichen Fondsbegriffs auf Alternative Investmentfonds (AlF; BGBl I 2023/135) stelle sich bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft die Frage, ob sie - abhängig vom Veranlagungsschwerpunkt - als ausländischer Investmentfonds oder Immobilienfonds iSd steuerlichen Diktion zu sehen sei. Ggf sei die Kapitalgesellschaft kein Steuersubjekt (§ 186 Abs 7 InvFG), deren Einkünfte seien infolge des steuerlichen Durchgriffs (semi-transparente Besteuerung) beim österr Gesellschafter steuerpflichtig (§§ 186 und 188 InvFG; §§ 40 und 42 ImmoInvFG).