Flexible Kapitalgesellschaften würden die Beteiligung von Mitarbeitern über Unternehmenswert-Anteile erleichtern. Arbeitnehmer könnten bereits bisher als Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH, Kommanditisten, (echte oder unechte) Stille am Unternehmen ihres Arbeitsgebers beteiligt werden. Diese Gestaltungsoptionen werden aus abgabenrechtlicher Sicht analysiert.