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Neuerungen im Bereich "Nachweis von Ladekosten" sowie eine Neuregelung betreffend Arbeitnehmerdarlehen bzw Gehaltsvorschüsse (Steiger, taxlex 2024/12, S. 43)

Artikelrundschau Februar 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/277ÖStZ 2024, 322 Heft 11 v. 14.6.2024

Mit dem BGBl II 2023/404 vom 20. 12. 2023 sei es zu diversen Änderungen der Sachbezugswerteverordnung (SBW-V) gekommen - einerseits im Zusammenhang mit dem "Aufladen" und "Wallboxen" bei E-Autos, andererseits sei es zu einer vollständigen Neuregelung für Mitarbeitergehaltsvorschüsse bzw Mitarbeiterdarlehen bei Vereinbarung von fixen Zinssätzen gekommen. Die Neuregelungen bei der E-Mobilität würden rückwirkend mit 1. 1. 2023 in Kraft treten, jene bei den Mitarbeitergehaltsvorschüssen bzw Mitarbeiterdarlehen mit 1. 1. 2024.

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