Der Zuzugsfreibetrag gem § 103 Abs 1a EStG sei eine durchaus begehrte Begünstigung. Dies zeige sich auch darin, dass im Jahr 2023 ein standardisiertes Formular für die Beantragung erlassen worden sei (E103), mit welchem sämtliche Anforderungen des § 103 Abs 1a (und § 103 Abs 1 EStG) iVm der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 abgedeckt werden sollten. Der Beitrag beleuchtet einige in der Praxis vorkommende Themen.