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Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft in einem Steuer-, Sozial- und Leistungsstaat - unterschiedliche Funktionen im Licht der Rechtsprechung des VfGH

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2024/274ÖStZ 2024, 311 Heft 11 v. 14.6.2024

Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 4. 12. 202311VfGH 4. 12. 2023, G 197-202/2023, G 266-269/2023 ua zur Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach § 108h Abs 1a und § 775 Abs 6 ASVG; § 50 Abs 1a GSVG; § 395 Abs 6 BSVG; § 41 Abs 2, 8 und 9 PG; § 11 BTh PG; § 37 BB-PG. Siehe dazu oV, Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ist verfassungskonform, SWK 35/2023, 1310. seine Funktion als Hüter der österreichischen Verfassung erläutert. Die unterschiedlichen Funktionen der Gesetzgebung, der Gerichtsbarkeit und der Rechtswissenschaft werden analysiert. Ein koordiniertes Zusammenspiel dieser Institutionen stärkt den Rechtsstaat und die Effizienz des Rechtsschutzes.22VfGH 11. 12. 1986, G 119/86, VfSlg 11.196; siehe dazu Beiser, Steuern21 (2023) Rz 814; Beiser, Die Effizienz des Rechtsschutzes in der Normenkontrolle - eine Ausrichtung der Aufhebung gesetzwidriger Verordnungen und verfassungswidriger Gesetze zugunsten aller Geschädigten, ecolex 11/2020, 1019 ff; Beiser, Der Rechtsschutz gegen gesetzes-, verfassungs- oder unionsrechtswidrige Abgaben, ÖStZ 2020/591, 453 ff. Das gilt insb im Abgaben- und Sozialrecht eines modernen Sozial- und Leistungsstaates.

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