Das GemRefG 2023, das umfangreiche Änderungen in der Spendenbegünstigung gem § 4a EStG - und auch im Gemeinnützigkeitsrecht gem § 34 ff BAO - vorsehe, sei mit 1. 1. 2024 in Kraft getreten. Dabei seien auch im Verfahren zur Erlangung und Verlängerung der Spendenbegünstigung wichtige Neuerungen zu verzeichnen.