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Neuerungen bei Einkünften aus dem öffentlichen Dienst nach dem DBA Deutschland. Changes to Income from Public Service Under the Tax Treaty with Germany (Lang, SWI 2/2024, S. 48)

Artikelrundschau Februar 2024 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/255ÖStZ 2024, 294 Heft 10 v. 31.5.2024

Mit dem am 21. 8. 2023 unterzeichneten "Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010" sei ua Art 19 DBA-D geändert: Zum einen sei die in Art 19 Abs 1 Satz 2 DBA-D vorgesehene Ausnahme vom Zahlstaatprinzip durch eine De-minimis-Regelung in Art 19 Abs 1 Satz 3 DBA-D ergänzt und damit der Anwendungsbereich des Zahlstaatprinzips weiter eingeschränkt worden. Zum anderen sehe Art 19 Abs 1a DBA-D nun auch eine Grenzgängerregelung für den öffentlichen Dienst vor, die den Anwendungsbereich des Lohnstaatsprinzips erheblich erweitere. Michael Lang geht im Beitrag auf diese beiden Änderungen und ihr Verhältnis zueinander ein.

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