In seiner Entscheidung vom 9. 3. 2023, E 2097/2021, habe sich der VfGH erstmals mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des durch den automatischen Austausch von Kontoinformationen auf Grundlage des GMSG bewirkten Eingriffs in das Grundrecht auf Datenschutz befasst. Im Ergebnis habe er die Datenverarbeitung als durch das öffentliche Interesse an der Wirksamkeit und Effizienz der Steuererhebung gerechtfertigt angesehen und festgehalten, dass der Umfang der übermittelten Daten nicht über das für die Zielerreichung erforderliche Maß hinausgehe. Auch wenn die Entscheidung im Ergebnis nicht überraschend sei, so berge sie doch einige interessante Aspekte. Der Beitrag hinterfragt die Ausführungen des VfGH zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs und stellt weiterführende Überlegungen zu den (weitestgehend fehlenden) Teilhaberechten des betroffenen Steuerpflichtigen im Rahmen des automatischen Informationsaustausches an.