EStG 1988: § 15 Abs 1, § 19 Abs 1, § 25 Abs 1 (§ 29 Z 3)
VwGH 19. 10. 2022, Ra 2021/15/0011
Zeitgleich mit der Bestellung zum Vorstandsmitglied der X AG sowie der Y AG (Tochtergesellschaft der X AG) wurde mit diesem am 16. 9. 2008 eine Optionsvereinbarung abgeschlossen. Die (um ein Entgelt von 30.000 € eingeräumte) Option bezog sich auf von der X AG gehaltene Aktien an der Y AG und auf eine Beteiligung an der Z GmbH, wobei die X AG die Garantie abgab, dass ggf die Gesellschafter der Z GmbH den entsprechenden Geschäftsanteil zur Verfügung stellen würden.

