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Beteiligungsertragsbefreiung bei Ausschüttung eines AIF (vormals einer AG) (J. Knesl/P. Knesl/Mischkreu, BFGjournal 2/2023, S. 43)

Artikelrundschau Februar 2023 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/259ÖStZ 2023, 243 Heft 9 v. 5.5.2023

Werde eine Körperschaft in einen Alternativen Investmentfonds umqualifiziert, stelle sich die Frage, wie Ausschüttungen von vor der Umqualifizierung realisierten Gewinnen auf Ebene der Anteilsinhaber ertragsteuerlich zu behandeln seien. Der VwGH habe entschieden, dass der tatsächlichen Ausschüttung keine steuerliche Bedeutung zukomme, da der gesamte Gewinn der Körperschaft bereits mit dem durch die Umqualifizierung bedingten Verlust der Steuersubjekteigenschaft als ausgeschüttet gelte. Die Anwendung des § 10 KStG auf die fiktive Ausschüttung sei dabei möglich.

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