Der VwGH hat nach seinem viel beachteten Erkenntnis vom 11. 8. 2018, Ra 2017/16/0005, jüngst in mehreren Entscheidungen erneut grundlegende Aussagen betreffend die grunderwerbsteuerrechtliche (Mindest-)Bemessungsgrundlage bei der Einräumung von Baurechten getroffen.1 Diese Rsp soll zum Anlass genommen werden, die Bedeutung des gemeinen Werts von Baurechten aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht zu beleuchten und auf nach wie vor ungeklärte Fragestellungen einzugehen.

