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Der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts

Steuerrecht AktuellDr. Thomas LeitnerÖStZ 2023/249ÖStZ 2023, 234 Heft 9 v. 5.5.2023

Der VwGH hat nach seinem viel beachteten Erkenntnis vom 11. 8. 2018, Ra 2017/16/0005, jüngst in mehreren Entscheidungen erneut grundlegende Aussagen betreffend die grunderwerbsteuerrechtliche (Mindest-)Bemessungsgrundlage bei der Einräumung von Baurechten getroffen.11VwGH 13. 12. 2022, Ro 2019/16/0005; 13. 12. 2022, Ro 2019/16/0006; 9. 11. 2022, Ro 2019/16/0007; 9. 11. 2022, Ro 2019/16/0008. Diese Rsp soll zum Anlass genommen werden, die Bedeutung des gemeinen Werts von Baurechten aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht zu beleuchten und auf nach wie vor ungeklärte Fragestellungen einzugehen.

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