Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden in ihrer Funktion analysiert, um deren Angemessenheit im Rahmen der gesetzlichen Höchstbetragsgrenze von 360 € monatlich zu beurteilen.
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden in ihrer Funktion analysiert, um deren Angemessenheit im Rahmen der gesetzlichen Höchstbetragsgrenze von 360 € monatlich zu beurteilen.
