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Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe Abgabe aus einem Steuerlager keine Voraussetzung für Anwendbarkeit der Befreiung des § 4 Abs 1 Z 1 MinStG 2022 (Bieber/Pichler, taxlex 2023/9, S. 43)

Artikelrundschau Februar 2023 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/240ÖStZ 2023, 214 Heft 8 v. 28.4.2023

Das BFG habe mit Erkenntnis vom 14. 12. 2022, RV/7200037/2019, entschieden, dass eine Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe auch dann greift, wenn diese nicht aus einem Steuerlager oder Zolllager abgegeben werden. Dabei habe es sich unmittelbar auf die zugrunde liegende Bestimmung der EU-Energiesteuerrichtlinie gestützt. Dieses Erk erscheine insb auch für Treibstofflieferanten ohne Verbrauchsteuerlager interessant.

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