Der Beitrag behandelt die Unterschiede zur Rechtslage vor und nach dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108) betreffend Zurückweisung von Anträgen auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO).
Der Beitrag behandelt die Unterschiede zur Rechtslage vor und nach dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108) betreffend Zurückweisung von Anträgen auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO).
