In den letzten 15 Jahren habe sich in diesem Bereich des Steuerrechts viel getan. Mit dem BBG 2011 sei das System der Besteuerung von Kapitalerträgen in Ö grundlegend geändert worden. Zuletzt sei die Einbeziehung von Kryptowährungen in das bestehende System der Kapitalanlagenbesteuerung mit dem ÖkoStRefG 2022 ein weiterer Schritt gewesen.

