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Die Inflationsanpassung für 2023 aus individueller Sicht. Darstellung der kalten Progression und der Abgeltung 2023 anhand eines Beispiels (Kanduth-Kristen, SWK 6/2023, S. 294)

Artikelrundschau Februar 2023 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/206ÖStZ 2023, 210 Heft 8 v. 28.4.2023

Der Gesetzgeber habe mit § 33a Abs 2 EStG eine steuerrechtliche Definition der "kalten" Progression eingeführt, an der sich in der Folge die Abgeltung der hierdurch hervorgerufenen Mehrbelastung durch (teilweise) Inflationsanpassung des Tarifs iSd § 33a EStG iVm § 33 Abs 1a EStG orientiere. Im Beitrag wird die Regelung für das Jahr 2023 - nach einer Darstellung der Wirkung der kalten Progression - aus individueller Sicht betrachtet.

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