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Berichtigungen erlassener Entscheidungen (Bescheide, Erkenntnisse) nach § 293 BAO - die Abgrenzung von Erklärungsfehlern gegenüber Fehlern in der Willensbildung

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2023/203ÖStZ 2023, 193 Heft 8 v. 28.4.2023

Berichtigungen nach § 293 BAO setzen ein offensichtliches Abweichen des formell in einer Entscheidung (in einem Bescheid oder in einem Erkenntnis) Erklärten vom tatsächlich erkennbaren Willen der entscheidenden Behörde (Finanzamt; BFG) voraus.

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