Mehrere Gründe sprächen für die Einführung eines Wahlrechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Grundsätzen der IFRS. Damit könnte ein weiterer Schritt in Richtung einer "Modernisierung" der Rechnungslegung in Ö gesetzt werden. Allerdings müssten in diesem Fall die Steuerbemessungs- und die Ausschüttungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses besondere Beachtung finden.

