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Negatives Einbringungskapital und Einlagenrückzahlung (Hirschler/Sulz/Oberkleiner/Bernwieser, BFGjournal 1/2023, S. 9)

Artikelrundschau Jänner 2023 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/189ÖStZ 2023, 187 Heft 7 v. 14.4.2023

Bei Buchwerteinbringungen sei für das Einlagen-Evidenzkonto grundsätzlich das steuerliche Einbringungskapital maßgeblich. Einbringungen mit negativem Einbringungskapital veränderten hingegen unabhängig von einer allfälligen unternehmensrechtlichen Aufwertung das Einlagen-Evidenzkonto der übernehmenden Körperschaft nicht.

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