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VwGH: Progressionsvorbehalt auch anwendbar, wenn Österreich Quellenstaat ist (Rzeszut/Peter, SWK 1-2/2023, S. 26)

Artikelrundschau Jänner 2023 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/179ÖStZ 2023, 186 Heft 7 v. 14.4.2023

Der VwGH habe klargestellt, dass bei einer in beiden Vertragsstaaten unbeschränkt steuerpflichtigen Person, bei der Ö mangels Ansässigkeit jedoch nur den Quellenstaat darstellt, für die Berechnung des Progressionsvorbehalts dennoch die ausländischen Einkünfte herangezogen werden können.

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