Seit Kurzem finde sich auf der Webseite des EuGH ein interessanter zur Änderung der Satzung des Gerichtshofs. So solle von der primärrechtlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dass bestimmte Vorabentscheidungsersuchen vom Gericht und nicht mehr vom Gerichtshof entschieden werden sollen. Der Beitrag beleuchtet diesen Antrag.

