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Die Funktionsverlagerungsverordnung 2022 (Eversloh, RdW 2023/61, S. 74)

Artikelrundschau Jänner 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/139ÖStZ 2023, 150 Heft 6 v. 29.3.2023

Mit der Funktionsverlagerungsverordnung 2022 (FVerlV 2022) vom 18. 10.2022 (BGBl I 2022, 1803) erfolge eine Anlehnung an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 sowie die Angleichung der Regelungen zum Fremdvergleich in § 1 AStG. Auch würden Zweifelsfragen, die sich in der Betriebsprüfung und unabhängig von den OECD-Vorgaben gestellt haben, geklärt. Sie löse die FVerlV vom 12. 8. 2008 ab. Im Beitrag werden Details der Verordnung und auch kritische Aspekte dargestellt.

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