EStG 1988: § 30
VwGH 22. 6. 2022, Ro 2021/13/0029
Hinsichtlich des Beteiligten an einer vermögensverwaltenden KG wird der Tatbestand der privaten Grundstücksveräußerung nach § 30 EStG 1988 realisiert, wenn diese KG Anteile an einer weiteren vermögensverwaltenden KG an eine GmbH veräußerte und dieser Erlös dem Beteiligten (entsprechend seinem Anteil an der veräußernden KG) zukam. Eine Anteilsveräußerung gilt nach stRsp als aliquote Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter. Befindet sich eine Liegenschaft im wirtschaftlichen Eigentum einer KG, so wird mit der Veräußerung der Beteiligung an der KG durch einen Gesellschafter dessen aliquote Beteiligung an dieser Liegenschaft veräußert (vgl zuletzt VwGH 3. 2. 2022, Ra 2020/15/0036, mwN).