Mit dem Ende Dezember veröffentlichten LStR-Wartungserlass 20221 (LStR-WE) wurden die LStR 2002 an gesetzliche Änderungen (wie insb das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022, das AbgÄG 2022 sowie die Teuerungs-Entlastungspakete) und höchstgerichtliche Entscheidungen angepasst sowie redaktionelle und sonstige Aktualisierungen vorgenommen. Dieser Beitrag bietet einen ausgewählten Überblick über die wichtigsten Änderungen rund um die Personalverrechnung und den HR-Bereich.2