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Haftung des Abschlussprüfers (Gruber, SWK 25/2023, S. 1003)

Artikelrundschau September 2023 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/679ÖStZ 2023, 701 Heft 24 v. 29.12.2023

Der Abschlussprüfer habe der geprüften Gesellschaft und deren Gläubigern Schadenersatz zu leisten, wenn er sorgfaltswidrig gehandelt habe. Der Schadenersatz sei aber auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt. Wenn der Schaden diese Höchstbeträge übersteige, seien die Gesellschaft und die Gläubiger nicht anteilsmäßig zu befriedigen. Der OGH habe nun klargestellt, dass die Ansprüche der Gesellschaft vorgehen (OGH 21. 6. 2023, 3 Ob 58/23k).

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