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Erhöhte Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen ab 2024 geplant

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2023/660ÖStZ 2023, 676 Heft 24 v. 29.12.2023

Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe soll von bisher 400 € auf 600 € erhöht werden. Mit einem entsprechenden Initiativantrag zum Einkommensteuergesetz will die Bundesregierung die Beitragszahler entlasten (IA 15. 12. 2023, 3815/A 27. GP ).

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