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Haftung des Parteienvertreters für Grunderwerbsteuer (Ritz, AFS 4/2023, S. 122)

Artikelrundschau September 2023 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/657ÖStZ 2023, 672 Heft 23 v. 19.12.2023

Der Beitrag behandelt die gem § 13 Abs 4 GrEStG 1987 bestehende Haftung des Parteienvertreters und die Frage, ob neben dieser Haftungsbestimmung auch Haftungen des Parteienvertreters nach Bestimmungen der BAO in Betracht kommen.

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