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Änderung der Zuständigkeitsgrenzen für Finanzstrafverfahren durch das AbgÄG 2023. Auswirkungen auf bestehende Verfahren (Kneidinger, ZWF 4/2023, S. 215)

Artikelrundschau September 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/653ÖStZ 2023, 672 Heft 23 v. 19.12.2023

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2023 sei es zu einer Anhebung der die gerichtliche Zuständigkeit begründenden strafbestimmenden Wertbeträge von ursprünglich 100.000 € bzw 50.000 € auf 150.000 € bzw 75.000 € gekommen. Die Neuregelung des § 53 FinStrG sei seit 22. 7. 2023 in Kraft, Übergangsvorschriften seien nicht vorgesehen worden. Im Beitrag werden die sich in Bezug auf bereits anhängige gerichtliche Finanzstrafverfahren ergebenden Auswirkungen aufgezeigt.

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