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Elektronische Buchführung und Übermittlung an die Behörden in Polen. Electronic Accounting and Reporting to the Authorities in Poland (Hummer/Lubina, SWI 9/2023, S. 498)

Artikelrundschau September 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/646ÖStZ 2023, 671 Heft 23 v. 19.12.2023

Ab 2024 müsse die Buchhaltung in Polen digital geführt und den Behörden in einer Datei mit vorgeschriebener Struktur zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung vorgelegt werden. Daher sei für die Einkommensteuer von Privatpersonen und Unternehmen eine zusätzliche IT-Ausstattung erforderlich. Es werde nicht mehr möglich sein, ohne entsprechende Anpassungen der Buchhaltungssoftware eine rechtlich vollständige Einkommensteuererklärung für Polen abzugeben.

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