Ab 2024 müsse die Buchhaltung in Polen digital geführt und den Behörden in einer Datei mit vorgeschriebener Struktur zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung vorgelegt werden. Daher sei für die Einkommensteuer von Privatpersonen und Unternehmen eine zusätzliche IT-Ausstattung erforderlich. Es werde nicht mehr möglich sein, ohne entsprechende Anpassungen der Buchhaltungssoftware eine rechtlich vollständige Einkommensteuererklärung für Polen abzugeben.

