Mit dem am 21. 8. 2023 unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D (DBA Deutschland) seien neben dem BEPS-Mindeststandard der OECD und weiteren Bestimmungen des OECD-MA 2017 auch Änderungen im Bereich der Grenzgänger in das DBA Deutschland implementiert worden. Die Neufassung der Grenzgängerregelung solle insb die aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt (wie zB Homeoffice) widerspiegeln.

