Am 21. 8. 2023 sei ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32, unterzeichnet worden, das voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2024 erstmals Wirksamkeit erlangen werde. Der Beitrag behandelt im Überblick die wesentlichen Neuerungen im Abkommen.

