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Die ESRS-Standards der EFRAG zur Governance (Fleischer/Kerschbaumer, RWZ 2023/43, S. 226)

Artikelrundschau August 2023 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/620ÖStZ 2023, 630 Heft 22 v. 7.12.2023

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU sehe neben den Bereichen "Environment" und "Social" auch neu formulierte Angabepflichten im Bereich "Governance" vor. Rechtsgrundlage dafür seien die allgemein formulierten Regeln der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD), für die von der EFRAG in Form delegierter Rechtsakte "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) publiziert würden. Der Bereich "Governance" umfasse dabei zwar eine geringere Zahl von Angabepflichten als die Bereiche "Environment" und "Social", gehe aber dennoch weit über die bisherige Berichterstattung zu Governance-Themen hinaus. Vor allem für nicht börsennotierte Unternehmen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, würden diese Berichtspflichten eine beträchtliche Bürde darstellen und entsprechende Vorbereitungen erfordern.

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