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Ersatz der Ladekosten für arbeitgebereigene Elektrofahrzeuge: Strompreis 2024

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2023/601ÖStZ 2023, 612 Heft 22 v. 7.12.2023

Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs 1 Z 2 lit b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2024 33,182 Cent/kWh. Erlass des BMF 25. 10. 2023, 2023-0.751.538.

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